Kommunikationswandel: Markieren in Facebook-Kommentaren statt Teilen

Social Media verändern nicht nur unsere generellen Kommunikationgewohnheiten, auch die Kommunikation in Social Media selbst verändert sich immer weiter. Dazu gehört zum Beispiel der Trend zum Markieren statt Teilen.

Auf meiner Facebookseite habe ich – ganz im Gegesatz zu anderen Seitenbetreibern – relativ selten beobachtet, dass Leser andere ohne zusätzlichen Text in Kommentaren markieren (taggen), um sie auf einen Beitrag aufmerksam zu machen. So ein Kommentar besteht also nur aus einem Namen, der mit dem dazugehörigen Profil verlinkt ist – nichts weiter:

Kommentar nur mit Markierung als Text

Diese Vorgehensweise ist gerade unter jüngeren Nutzern schon länger gebräuchlich und vermutlich aus Instagram übernommen worden, wo man andere bis vor Kurzem nur auf diese Weise auf einen Beitrag aufmerksam machen konnte. Bereits Anfang Juni habe ich diese Art des Weitersagens auf meiner Facebookseite zur Diskussion gestellt. Hier die Antworten in der Zusammenfassung und weitere – v.a. rechtliche! – Anmerkungen dazu:

„Geht am schnellsten“

Die am häufgisten genannte Begründung betraf die Einfachheit des Vorgehens. Gerade mobil haben einige Schwierigkeiten, etwas an andere weiterzusagen. Denn während das Sharing ins eigene Profil via Teilen-Link schnell erledigt ist, muss man zum Weitersagen an andere erst weitere Auswahlen treffen und auch wissen wo diese zu finden sind.

„Diskussion zerfasert nicht“

Eine durchaus nachvollziehbare Begründung, ist das Zusammenhalten der Diskussion zu einem Beitrag an einem Ort. Wenn andere in das bereits laufende Gespräch reingeholt werden, können sie das schon Gesagte mitlesen und bereichern, statt dasselbe vielleicht nochmal an anderer Stelle zu wiederholen.

„Nicht zuspammen“

Interessanterweise empfinden es gerade jüngere Nutzer als störend, wenn sie von jemandem via Privatnachricht auf einen Beitrag aufmerksam gemacht werden. Einen Link per Privatnachricht sehen sie als Spam an, das Markieren/Taggen nur als Benachrichtigung. Den Faktor Privatsphäre sehen dabei leider nur wenige. Mehr dazu weiter unten…

„Beitrag merken“

Kurios fand ich die Antwort, dass markiert werde, um sich einen Beitrag zu merken. Markiert sich derjenige dann selbst (ja, das geht!)? Dazu gibt es doch bessere Möglichkeiten, wie z.B. die Link-Speichern-Funktion.

„Auf der rechtlich sicheren Seite bleiben“ (?)

Die für mich interessanteste Antwort betraf das Thema Recht! Denn wenn jemand ein Bild oder sonstige Inhalte, an denen er keine Recht hat, in Social Media teilt, macht er sich strafbar. Sagt jemand das dann vor dort aus weiter, macht der sich ebenso strafbar.

Wenn ich aber jemanden via Kommentar-Markierung auf einen Artikel aufmerksam mache, statt ihn weiter zu teilen, riskiere ich also keinen Rechtsverstoß hinsichtlich ungeklärter Urheberrechte. – Damit bin ich aber trotzdem nicht auf der rechtlich sicheren Seite! Mehr dazu weiter unten…

Eine Altersfrage?

Spannend fand ich, dass die eher jüngeren Diskussionsteilnehmer am Kommentartagging überhaupt nichts Besonderes fanden und das woanders als auf meiner Seite vermutlich auch öfter praktizieren. Sie konnten nicht nachvollziehen, warum die eher mittelalten (ca. 40 aufwärts) und älteren Nutzer dieses Vorgehen als unhöflich empfinden. Es sei schließlich offensichtlich, dass man damit etwas weitersagen wolle.

Die älteren Diskussionsteilnehmer wiederum beklagten den fehlenden Kontext: Warum wird das an den Markierten weitergesagt und ist das jetzt positiv oder negativ gemeint? Solche Kommentare störten den Lesefluss in laufenden Diksussionen, ohne etwas Substanzielles beizutragen.

Eine Frage der Privatsphäre!

Dass gerade auf Seiten, die ja per se öfentlich sind, eine solche Markierung in einem Kommentar den Markierten ungefragt öffentlich in einen thematischen Kontext setzt, schien auch nicht jeden Diskussionsteilnehmer zu stören.

Doch sowas kann sowohl für den Markierten als auch für den, der ihm markiert hat, schnell nach hinten losgehen. Zur Verdeutlichung:

Jemand taggt einen Freund ungefragt bei einem Seitenbeitrag zu einem heiklen Thema.  Damit stellt er ihn nicht nur für seine eigenen und dessen Freunde, sondern öffentlich sichtbar in Kontext zu dem im Beitrag behandelten Thema! Was, wenn es dabei um arbeits- oder beziehungrelevante Themen geht? Um Gesundheitliches, oder um politisch extreme Meinungen? Würden Sie wollen, dass das jeder mitlesen kann? Und selbst wenn es in eingeschränkteren Sichtbarkeitseinstellungen passiert…

Mein Netzwerkpartner Christian Müller hat dazu auch ein Video online gestellt, das unter https://www.youtube.com/watch?v=IH1v6EGVGy0 angeschaut werden kann.

Eben NICHT rechtlich unproblematisch!

Wer glaubt, dass er mit dem Kommentar-Tagging auf der rechtlich sicheren Seite sei (siehe oben), mag damit zwar was das Vermeiden des Teilens von urheberrechtlich ungeklärten Inhalten angeht richtig liegen. Er kann aber trotzdem einen Rechtsverstoß begehen! Derjenige, den er markiert, hat nämlich ein Recht am eigenen Namen. Dazu Rechtsanwältin Astrid Christofori:

Namen dürfen – wenn kein Informationsinteresse der Allgemeinheit vorliegt – eigentlich nur genannt werden, wenn der Genannte eingewilligt hat. Grundsätzlich darf jeder Mensch nämlich selbst entscheiden, ob beziehungsweise in welchem Zusammenhang sein Name genannt wird. Das ergibt sich für die Namensnennung im Internet vor allem aus der „Lindqvist-Entscheidung“ des EuGH.

Daraus resultierende Pflichten für Profilinhaber/Gruppen- und Seitenadmins:

Wird also jemand markiert – egal, ob ohne oder mit weiterem Text, und auch egal ,ob in einem Kommentar oder Beitrag – und der Markierte möchte das nicht, dann hat er das Recht, das Entfernen des Kommentars/Beitrags einzufordern. Er selbst kann das ja nicht tun, sondern nur der, der ihn markiert hat, und der, der die Präsenz, in die gepostet wurde, verwaltet. Rechtsanwältin Astrid Christofori erklärt:

Der Markierte kann einen Unterlassungsanspruch haben, wenn er sich durch die Markierung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und er in die Namensnennung nicht eingewilligt hatte. Gerade bei für den Markierten möglicherweise unangenehmen oder brisanten Themen, die er selber bisher nicht öffentlich gemacht hat, ist daher eine schnelle Reaktion geboten.

Fazit

Das Markieren von anderen in Kommentaren ohne weiteren Text kann aus verschiedenen Beweggründen vorgenommen werden, kommt aber nicht bei jedem gleich gut an und kann auch schon mal die Privatsphäre verletzen. Wer die Kommentarmarkierung nutzt, um mögliche Rechtsverstöße zu vermeiden, liegt damit aber nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Wer eine Webpräsenz verwaltet ist daher verpflichtet, Namensmarkierungen und -nennungen zu entfernen, falls der Markierte/Genannte das wünscht.

 

Haben Sie schon mal jemanden ohne weiteren Text in Kommentaren markiert, um ihn auf etwas aufmerksam zu machen, oder sind Sie schon einmal so markiert worden? Wie finden Sie das?

Danke an RA Astrid Christofori für das schnelle Beisteuern der rechtlichen Details!


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14 Antworten auf „Kommunikationswandel: Markieren in Facebook-Kommentaren statt Teilen“

Ich hab das noch nicht beobachtet, bin aber auch nicht sehr aktiv auf FB.

Was mich nun aber wundert:

Wenn da „kontextlos“ ein Name gepostet wird, weil die Technik bewirkt, dass derjenige auf das Kommentargespräch aufmerksam wird: das soll ernsthaft rechtswidrig sein?

Du beziehst dich auf die Rechtsanwältin, die meint, „eine Namensnennung im Netz sei praktisch nur dann erlaubt, wenn die- oder derjenige zustimmt“. Das ergebe sich aus der Lindvist-Entscheidung des EUGH.

Eine steile These! Ich hab mir das Urteil angeschaut, da geht es um die folgende Regelung:

„(1) Die Mitgliedstaaten untersagen die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualleben. “

dann folgen Ausnahmen, deren wichtigste die Einwilligung ist.

Nun lässt sich hier aber problemlos der Standpunkt vertreten, es handle sich gar nicht um eine „Datenverarbeitung“ im Sinne der Vorschrift, sondern eben nur um den Versuch, die Person auf eine Diskussion aufmerksam zu machen. Welche Meinung oder welchen Bezug zur Sache die getaggte Person zur Sache haben könnte, ist damit doch nicht ausgesagt.

Deutlicher wird dieser Einwand, wenn man den Fall um ein wenig „Kontext“ erweitert: Soll es etwa rechtswidrig sein, wenn ich in einem Kommentargespräch schreibe:

„Ich würde mir wünschen, dass Name-der-Person etwas dazu sagt.“

?

Es betrübt mich, dass mein substanziellen Kommentar mit begründetem Widerspruch einfach ignoriert wird. Und das von einer, die über sich schreibt:
„Mein Motto lautet dabei „Einfach Kommunizieren“, mich also möglichst verständlich auszudrücken und echte Gespräche zu führen“.

RA Astrid Christofori hat mir versprochen zu antworten, ist aber für einige Tage unterwegs. Bitte gedulden Sie sich.

Liebe ClaudiaBerlin,

danke für Ihren Kommentar und vor allem Ihren Widerspruch. Es ist wichtig, daß wir über diese Themen diskutieren und überlegen, wie sich unsere Verhaltenweisen auswirken – sowohl auf uns als auch auf andere. Daher möchte ich einige Punkte Ihrer Antwort nun auch konkret aufgreifen und Ihnen und auch allen interessierten Blogleserinnen und Bloglesern antworten:

1. Lindqvist-Urteil: Sie haben in Ihrer Antwort Art. 8 der Richtlinie 95/46 zitiert (Seite 5 des pdf-Dokumentes). Das ist jedoch nur ein kleiner Teil der Zusammenstellung der – aus Sicht des EuGH – anwendbaren europarechtlichen Vorschriften.
Den eigentlichen Sachverhalt, um den es hier ging, finden wir auf Seite 11 und 12 des Dokuments – mit den Randziffern 12 – 14. Frau Lindqvist hat Ende 1998 für ihre Kirchengemeinde eine Internetseite eingerichtet, auf der sie sowohl über sich als auch über 18 Arbeitskollegen berichtete – zum Beispiel über Hobbies und Tätigkeiten. Zum Teil nannte sie die Vornamen und/oder Nachnamen, des weiteren berichtete sie über die Fußverletzung und Krankschreibung einer Kollegin. Die Kollegen wußten nichts von dieser Internetseite und hatten in die Veröffentlichung auch nicht eingewilligt. Einige Kollegen mißbilligten dies – deshalb entfernte Frau Lindqvist die Seite auch wieder.
Das reichte den schwedischen Behörden/Gerichten nicht. In der Folge kam es zu einem Gerichtsverfahren und Frau Lindqvist wehrte sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung. Das schwedische Gericht legte dem EuGH mehrere Fragen vor (Seite 13 des Dokuments, Randziffer 18) – darunter auch die Frage, ob die Nennung einer Person in den Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46 fällt. Auf Seite 17 – Randnummer 27 – bejaht der EuGH diese Frage.
Frau Lindqvist berief sich – unter anderem – auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit (ab Seite 29 – ab Randziffer 72 – insbesondere Seite 33 Randziffer 86). Der EugH war jedoch nicht der Meinung, daß die Richtlinie 95/46 im Widerspruch zur Meinungsfreiheit steht (siehe auch Seite 38 – Ziffer 5). Der EuGH war damit der Meinung, daß die erkennbare Nennung von Personen durch Frau Lindqvist gegen die Richtlinie 94/46 verstieß.
Ja, man kann trefflich darüber streiten, ob der EuGH das Thema Datenschutz zu „eng“ sieht und diese Diskussion sollten wir (gerade auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“) unbedingt führen. Aber das Urteil ist in der Welt.

2. Was hat das Urteil mit unserem Thema „Markieren“ bzw. „Taggen“ zu tun?
Sie sprechen selber den Kontext an und genau das ist das Problem. Kontext entsteht durch unsere Interpretation. Dabei erfolgt die Interpretation nicht nur durch die „Beteiligten“ als die markierende Person und die markierte Person, sondern auch durch zufällige Leser. Wenn ich Ihren Namen zufällig als Markierung unter einem Beitrag finde, dann vermute ich automatisch, daß dieser Betrag für Sie irgendwie interessant oder wichtig ist. Das mag bei Themen wie „wie gegen Erkältungen vorbeugen“ oder „Wühlmäuse im Garten“ aus meiner Sicht völlig harmlos sein, bei anderen Themen vielleicht nicht. Das zusätzliche Problem ist: die markierende Person entscheidet, was sie über die markierte Person veröffentlicht. Natürlich entsteht kein Problem, wenn die markierte Person selber zu dem Thema etwas öffentlich gemacht hat. Was aber, wenn die „Information“ aus einem persönlichen Gespräch oder einer privaten Nachricht stammt? Was, wenn die markierte Person dieses Thema gar nicht öffentlich machen möchte?

Auf der Tagung des Forums Privatheit in Berlin in der letzten Woche sprach ein Vortragender in diesem Zusammenhang von einer Kontrollspirale. Und genau da liegt das Problem: wir müssen ständig überall überwachen, ob bzw. welche Informationen über uns veröffentlicht werden und ob das für uns „so“ in Ordnung ist.

Insgesamt: ein spannendes aber schwieriges Thema!

Mich nerven diese Beiträge immens, denn es steht im völligen Widerspruch zur Kommentarfunktion, die ja das Kommentieren ermöglich soll. Stattdessen sind etliche Beiträge mit unzähligen Namen zugespamt und beinhalten sonst nichts.

Ich finde es persönlich auch nicht toll, meine den Namen meiner Freunde überall hin zu schreiben.

Habe seit heute ein merkwürdiges Teilen-Problem. Auf meinen Facebook-Seiten kann ich die eigenen Artikel problemlos teilen, da der entsprechende Link-Hinweis „Teilen“ angezeigt wird. Wechsele ich hingegen nach „Seiten Neuigkeiten anzeigen“ ist dieser Link-Hinweis „teilen“ verschwunden. (Bin als Administrator in der Rolle eingetragen)

Bin mir eigentlich nicht bewußt, etwas verstellt zu haben, da ich eine gefühlte Ewigkeit in den Einstellungen war. Kann mir jemand helfen ? Danke.

Das ist normal. Der Loginwechsel wird gerade abgeschafft. Sie müssen als Person zu dem zu teilenden Beitrag gehen und dann beim Teilen auswählen, als wer/was Sie teilen wollen.

Danke schön.
Wenn ich das richtig verstehe, auf Startseite klicken, gewünschte Seite eingeben, Seiten-Neuigkeiten anklicken und dann bei Teilen klicken, als wen man teilen möchte (selbst oder Seite). Soweit hatte ich es bisher auch getan. Nur leider ist der Teilen-Link nur bei der Seite selbst vorhanden, aber nicht bei den Seiten-Neuigkeiten. Das irritiert, da es wie erwähnt erst seit Sonntag ist.

Und noch etwas sei erwähnt. Wenn ich es bei meiner eigenen Seite ansehe, ist dieser Teilen-Link vorhanden. Bei den zwei Seiten, bei denen ich als Adminstrator neben anderen Administratoren agiere eben nicht. In der Rolle ist korrekt Administrator eingetragen. Bin ziemlich ratlos.

schon alles probiert. Über Seite verwalten geklickt, über Startseite (Ich) und dann Seite über Suchfeld aufgerufen, auf der Seite auf „Seite“ geklickt – alles ohne Erfolg. Die Seite wird auch mit dem entsprechenden Favicon angezeigt. Und wie erwähnt, auf der Seite selbst ist der Link vorhanden. Nur wenn ich mir die Übersicht über die anderen – mit gefällt mir geklickten – Seiten ansehen will, tritt dieser Fehler auf. Klicke ich in dem Post dann auf den Seiteninhaber, komme dann zu dessen Seite, ist der Teilen-Klick wieder vorhanden und kann ganz normal mit Auswahl genutzt werden.

Spannendes Thema. Sehr hilfreich auf jeden Fall.

Was ich mich frage.. wie ist es denn, wenn ich jemand mir unbekanntes auf Twitter erwähne? Beispielsweise, weil ich in einem Blogartikel auf seine Seite verlinke, vielleicht auf einen dort interessanten Beitrag?

Twitter lebt ja schon irgendwo vom Markieren/Ansprechen mit @ Symbol.

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