(zuletzt aktualisiert am 11.4.2018)
Wer eine Website mit oder ohne Blog betreibt, sollte sich bis 25. Mai 2018 soweit bisher möglich an die Anforderungen der kommenden europaweit gültigen Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) angepasst haben. Unter https://www.vibrio.eu/blog/die-dsgvo-fuer-blog-betreiber-dem-grauen-begegnen/ ist ein gut verständlicher Artikel samt To-Do-Liste dazu erschienen, an dem ich mich auch abgearbeitet habe…
WICHTIG:
Ich dokumentiere hier meine Gedanken und Vorkehrungen.
Dieser Artikel soll und kann also keine Rechtsberatung ersetzen!
Einiges, was im o.g. Artikel steht, war auch schon vorher aktuell, und so war ich in einigen Punkten bereits up to date:
Was ich schon vorher umgesetzt hatte
- Cookie-Hinweis: Ich nutze dafür das Plugin
Cookie Law InfoComplianz
- Sharing: Das Plugin Shariff Wrapper bietet datenschutzkonforme statische Links (statt der von den einzelnen Plattformen oder von anderen Anbietern angebotenen Skripte – wie dem Likebutton – , die nach Hause funken). Siehe dazu auch:
- Datenschutz-Erklärung: Diese sollte regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden. Gerade wenn man neue Plugins installiert oder sonst etwas an den technischen Gegebenheiten ändert. Für die Basis habe ich hier den Datenschutz-Generator von RA Dr. Thomas Schwenke benutzt, den er übrigens auch gerade im Hinblick auf die DSGVO überarbeitet. Darüber hinaus habe ich meine mit anderen Datenschutzerklärungen verglichen und Rücksprache mit Fachleuten gehalten.
- Impressum und Datenschutzerklärung von jeder einzelnen webpage mit nur einem Klick erreichbar und die Links dazu vorzugsweise immer an derselben Stelle zu finden.
- Zustimmung abgebildeter Personen: Das sollte eigentlich längst selbstverständlich sein. Bevor ich Bilder von jemandem (gerade Portraits) veröffentliche, hole ich deren Genehmigung ein.
- Bildnachweise: Wenn ich Bilder von jemand anderem nutze, die eines Nachweises bedürfen, dann poste und verlinke ich den – soweit möglich – auch.
- SSL-Verschlüsselung
- Einbetten von YouTube-Videos mit Aktivierung des erweiterten Datenschutzmodus.
- Spam-Plugin Antispam Bee: Laut Plugin-Website ist es „konform mit den europäischen Datenschutzstandards“ und die hier genannten Stolperfallen habe ich bereits vermieden.
Was ich inzwischen angepasst habe
- Statistik-Plugin: Da mich nur grob interessiert, wie sich die Besucherzahlen hier im Blog verhalten, aber keine tiefergehende Analyse betreibe, habe ich das Plugin Jetpack, mit dem ich früher via wordpress.com meine Zahlen abgerufen habe, durch das datenschutzkonforme Statify ersetzt. Google Analytics nutze ich nicht, aber für die, die es tun: siehe o.g. Artikel von vibrio.
- Zustimmung bei Kommentar: Hier habe ich das von vibrio empfohlene Plugin WP GDPR Compliance nachgerüstet.
Dabei musste ich leider feststellen, dass es nicht überall kompatibel ist. Bei Kais Blog z.B. funktionierte es mit dem Theme Baskerville nicht. Erst als ich dort das Theme gewechselt habe, erschien das Auswahlfeld mit dem dazugehörigen Text im Kommentarbereich. - Folgekommentare abonnieren: Was früher Jetpack für mich erledigt hat, macht jetzt Subscribe to comments reloaded und das mit noch mehr Optionen. (Danke für den Tipp an Alexander Schestag!)
- ips anonymisieren: Hier nutze ich (ebenfalls auf Rat von Alexander Schestag) das Plugin Remove IP
- Komplett anonyme Kommentare erlauben: Ich habe außerdem die WordPress-Einstellung „Benutzer müssen zum Kommentieren Name und E-Mail-Adresse hinterlassen“ unter Einstellungen > Diskussion deaktiviert.
- Google Fonts lokal laden: Dazu gibt es eine sehr anschauliche Anleitung unter wp-ninjas.de (Danke für den Tipp an Peter Müller!), wobei ich die Schriften im Bereich „Zusätzliches CSS“ unter Design > Customizer gespeichert habe, was ein Child-Theme (solange man nur das CSS anpassen will) unnötig macht.
Es gibt übrigens auch Themes, die ihre Fonts von vornherein mitbringen und daher gar nicht erst nach Google funken. Generate Press zum Beispiel, das in der Premium-Version in so ziemlich jeden Look verwandelt werden kann, aber auch in der Standard-Version schon sehr flexibel ist. Ich verwende es jetzt auch hier.
Sonstiges
- Ob ich auch für ein privates Blog ein Verfahrensverzeichnis benötige, oder ob das nur geschäftliche Websites betrifft? – Antwort: s. Kommentar von Matthias
- Kontaktformulare habe ich keine und auch sonst keine selbst erstellten, über die ich personenbezogene Daten erhebe. Nur die Kommentarformulare von WordPress selbst (s. oben). Meine Downloads sind nicht nur kostenlos, sondern auch ohne Anmeldung zu haben.
- Ich habe mir die Browser-Erweiterung Ghostery heruntergeladen und überprüfe damit meine Website auf Elemente, die Nutzerdaten tracken.
- Soundcloud – Via Ghostery habe ich dann festgestellt, dass Soundcloud-Player offenbar große Tracker sind. Das bestätigt auch der Datenschutz-Generator von erecht24.de:
Das Einbinden der Funktionalitäten und Plugins von SoundCloud auf Websites ist in Deutschland nicht ohne rechtliches Risiko möglich, da hier unter Umständen ungefragt Daten der Websitebesucher an den Anbieter des Dienstes übertragen werden. Nach Ansicht einiger Gerichte und Datenschutzbehörden genügt dafür ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht. Empfohlen wird hier eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer.
Man muss also entweder eine Einwilligung vorschalten (für Laien eher schwierig) oder aber statt Eininden des Players auf den entsprechenden Track auf soundcloud.com verlinken. Dort wird dann zwar getrackt, aber das ist dann nicht mehr in meiner Verantwortung. 😉
Falls jemand weiß, wie man Soundcloud auf andere Weise datenschutzsicher einbetten kann, möge sich bitte melden.
Für meine Leser gibt es leider auch Auswirkungen
Das Abonnieren meiner Blogartikel: Da ich für den von mir genutzten Dienst Feedburner keinen Auftragsverarbeitungsvertrag von Google finden konnte, werde ich Feedburner nach Versand dieses Artikels leider deaktivieren und entfernen. Mailabonnenten kann ich selbst löschen (Alternative s. unten), habe ich Feedburner inzwischen gelöscht. Wer RSS nutzt, muss die dafür genutzten Links zu den u.g. ändern. Alternative für Mailabonnenten siehe unten:
Wer also meine Blogartikel abonniert hat, der muss das erneut mit den direkt von WordPress angeboteten Feeds tun:
- Alle Beiträge gibt es über http://www.annetteschwindt.de/feed/
- Beiträge nach Kategorie, Unterkategorie oder Schlagwort setzen sich wie folgt zusammen (Kursives bitte durch die jeweilige Titelform ersetzen, wie sie nach Anklicken der betreffenden Taxonomie in der URL zu sehen ist):
- http://www.annetteschwindt.de/thema/kategorie/feed/
z.B. http://www.annetteschwindt.de/thema/gespraeche/feed/ - http://www.annetteschwindt.de/thema/kategorie/unterkategorie/feed/
z.B. http://www.annetteschwindt.de/thema/persoenliches/fotos/feed/ - http://www.annetteschwindt.de/tag/schlagwort/feed/
z.B. http://www.annetteschwindt.de/tag/inklusion/feed/
- http://www.annetteschwindt.de/thema/kategorie/feed/
- Wer meine Beiträge weiter per Mail abonnieren will, (Update) kann das über das follow.it-Formular im Fuß dieser Website tun, oder muss sich das bei follow.it selbst einrichten, z.B. via ifttt (if Feed then eMail).
- Alternativ kann man mir auch einfach via Facebook, Twitter oder Instagram folgen und dort von meinen Blogartikeln erfahren.
Da ich mir nicht sicher war, ob die Bereitstellung eines RSS-Feeds dem Anbieten eines Newsletters entspricht, habe ich mich bei RA Dr. Thomas Schwenke erkundigt und Entwarnung bekommen:
Der RSS-Feed ist keine “elektronische Post” (wie Newsletter juristisch bezeichnet werden), die zu den Lesern gesendet wird (“push”), sondern wird passiv bereitgestellt und von den Lesern abgeholt (“pull”). Damit entspricht es nicht einem Newsletter.
War’s das?
Soweit mein derzeitiger Kenntnisstand. Sollte ich etas übersehen haben, freue ich mich über hilfreiche Hinweise. Ich denke, wir tun alle gut daran, uns gegenseitig zu helfen. Danke jedenfalls an alle, die Hifestellungen dazu anbieten, v.a. die oben Genannten.
Am Anfang wird es sicher Chaos geben, aber hoffentlich führt das alles zu einer Richtlinie, die auch in der Praxis und für Nichtjuristen verständlich und zumutbar umzusetzen ist…
Noch ein guter Artikel: https://www.content-iq.com/2018/03/22/dsgvo-fuer-einzelunternehmer-und-freelancer/
Möglicherweise werden noch neue Plugins entwickelt oder WordPress selbst wird Einstellungsoptionen (z.B. für das Anonymisieren von ips) anbieten. Inzwischen können die ,die keine web-Entwickler sind, oder einen zu Verfügung haben, nur abwarten und hoffen…
Titelbild: Annette Schwindt


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