Alles was recht ist

(Auch dieser Text fand sich in einem Backup meiner früheren Website wieder und wurde von mir nochmal überarbeitet.)

Wer glaubt, dass das Juristenleben mit dem Aufsagen von ein paar Paragraphen erledigt ist, der irrt gewaltig. Was man da an einem Tag allein erleben kann! Ein Anwalt, den ich mal kennengelernt habe, konnte davon ein Lied singen:

Der Tag find damit an, dass ihn vor Gericht sein eigener Mandant überraschte, indem er sich nicht an die abgesprochene Vorgehensweise hielt, sondern selbst aktiv wurde. Es ging um einen Nachbarschaftsstreit: Der eine missgönnte dem anderen seinen schönen Garten und tat angeblich alles, um die Pracht in Nachbars Garten zu vernichten. Inklusive nächtens über den Zaun pinkeln.

Der Anwalt hatte sich – wie er dachte – perfekt vorbereitet und wartete auf seine große Stunde. Aber was tat sein Mandant? Marschierte in den Saal und legte dem Richter einen Klumpen Erde mit verschrumpeltem Gras als „Beweismittel“ vor. Seine Ehren müsse ja nur einen DNA-Test davon machen, dann würde man ja sehen…

Als nächstes führte den Anwalt sein Weg ins Gefängnis. Er sollte zwei Übeltäter pflichtverteidigen, deren Vorstrafenregister, so sagte er, „dem Strafgesetzbuch in nichts nach stand“. Der eine wies ihn jedoch sogleich darauf hin, dass er verhandlungsunfähig sei. Dazu hatte er eine Büroklammer geschluckt und sich so einen „Sputnik im Bauch“ gemacht. Außerdem habe er sich eine Kugelschreibermine in die Harnröhre gesteckt. „Ich war das nicht“, flüsterte ihm der andere zu. „Ich habe einen Sender vom KGB im Ohr einoperiert“, raunte er. Seine Befehle wären ja ganz andere…

Schockiert flüchtete der Anwalt zurück in seine Kanzlei, wo schon ein zwielichtiger Typ in Nadelstreifen auf ihn wartete. Ein stadtbekannter Bordellbesitzer und Schläger, der mal wieder eine Klage wegen Körperverletzung am Hals hatte. Der Anwalt müsse ihn da rauspauken, dann bekomme er auch lebenslang freien Eintritt in sein Etablissement. Wenn nicht, dann…

Völlig geschafft, verlegte sich der Anwalt auf Scheidungsfälle. Prompt gewann er gleich seinen ersten Fall und verhalf damit einer attraktiven jungen Dame zu einem stattlichen Unterhaltsgeld. Endlich Honorar, freute er sich. Bis die Dame ihn aufsuchte und fragte, ob sie sich denn nicht auf „Bezahlung in Naturalien“ einigen könnten…

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Foto: pixabay


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